Algemene voorwaarden
STHE Gym
1.Geltungsbereich:
1.1. Für sämtliche Leistungen des STHE GYM sowie sämtliche Rechte und Pflichten aufgrund des Vertragsverhältnisses über die Nutzung des Fitnessstudios zwischen STHE GYM und ihrem Mitglied gelten ausschließlich nachstehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“).
1.2. Fitnessstudio ist die Filiale bzw. die Filialen des STHE GYM, zu deren Betretung und Benutzung das Mitglied berechtigt ist.
1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines aufrecht abgeschlossenen Mitgliedvertrags mit STHE GYM zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
1.4. Diese AGB sind im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt. Darüber hinaus sind die AGB auf dem Vertrag abgedruckt und auch auf der Website von STHE GYM abrufbar.
1.5. Gegenstand des Vertrags abgeschlossen zwischen STHE GYM und dem Mitglied bildet die Nutzung der Fitnessstudios, insbesondere die zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte.
2. Vertragsschluss:
2.1. Der Fitnessvertrag zwischen STHE GYM und dem Mitglied kommt durch schriftliche Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website STHE GYM („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten zudem die Sonderbestimmungen nach Punkt 8 dieser AGB.
2.2. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Nutzung des Fitnessstudios sowie der Abschluss eines Vertrags mit STHE GYM nicht möglich bzw verboten.
2.3. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für den Vertragsabschluss eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Diese Einverständniserklärung ist bei Vertragsabschluss an STHE GYM auszuhändigen.
2.4. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied abgeschlossenen Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen.
2.5. Mit Abschluss des Vertrags stimmt das Mitglied diesen AGB ausdrücklich zu und verpflichtet sich die Hausordnung des Studios, welche bei Vertragsabschluss ausgehändigt wurde, einzuhalten. In der Hausordnung sind Insbesondere Regelungen zur zulässigen und sicheren Nutzung der Räume, Einrichtungen und Geräte des Studios und der dort angebotenen allfälligen sonstigen Leistungen beschrieben. Auch dient die Hausordnung der Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
3. Zutritt:
3.1. Bei Abschluss eines Mitgliedsvertrages erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium in Form einer Mitgliedskarte, welche dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie das Verschließen und Öffnen der Garderobenschränke ermöglicht. Weiters dient die Mitgliedskarte als bargeldloses Zahlungsmittel. Ohne Mitnahme des Zutrittsmediums ist der Zutritt in das Studio sowie die Nutzung der dort angebotenen Leistungen nicht möglich.
3.2. Die Mitgliedschaft und die Mitgliedskarte sind nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der Mitgliedskarte ist untersagt. Jedes Mitglied hat die Mitgliedskarte sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist STHE GYM unverzüglich zu melden. Nach der Meldung wird die Mitgliedskarte inkl. Zahlungsmöglichkeit gesperrt. Die in Verlust geratene bzw. beschädigte Mitgliedskarte verliert mit Ausstellung der neuen Mitgliedskarte ihre Gültigkeit.
3.3. Bei jeder Neuausstellung aufgrund schuldhaften Verlustes oder Beschädigung wird eine Neuausstellungsgebühr von € 19,90 fällig.
3.4. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und durch Nutzung der Mitgliedskarte während der Öffnungszeiten für das Mitglied möglich. Begleitpersonen ist der Zutritt zum Fitnessstudio nicht gestattet.
4. Rechte, Pflichten des Mitglieds sowie Verbote:
4.1. Mit aufrechter Mitgliedschaft ist das Mitglied berechtigt während der Öffnungszeiten des Studios dieses zu betreten und die jeweiligen Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte nach Maßgabe der Hausordnung zu benützen.
4.2. Bei aufrechter Mitgliedschaft ist das Mitglied berechtigt die vom STHE GYM zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze während der Anwesenheit im Studio zu benutzen. Bei Zuwiderhandeln ist STHE GYM berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig Abschleppen zu lassen und ein angemessenes Benützungsentgeltes für die Dauer des Zuwiderhandelns zu berechnen.
4.3. Ebenso ist das Mitglied berechtigt, die Garderobenschränke während des Aufenthalts im Studio zu benutzen. Vor Verlassen des Studios ist das Mitglied verpflichtet die Garderobenschränke vollständig zu entleeren, sauber und geöffnet zu hinterlassen. Die Garderobenschränke werden jeden Tag um 24:00 automatisch geöffnet und von den Mitarbeitern geräumt.
4.4. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat STHE GYM jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben und diese selbst in seinem Konto zu ändern. Allfällige Kosten, welche durch die nicht unverzügliche Meldung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
4.5. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.6. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.7. Die Mitnahme von Waffen, explosiven Stoffen und sonstige für die Allgemeinheit gefährliche Sachen, die Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist untersagt. In gleicherweise ist es dem Mitglied verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung ist STHE GYM berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
4.8. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass keine Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen während der Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung ist daher nicht möglich.
4.9. Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten.
4.10. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
4.11. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.
5. Entgelt:
5.1. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind für den jeweiligen Kalendermonat im Vorhinein am 1. eines jeden Monats zur Zahlung fällig und werden vom jeweiligen Konto des Mitglieds abgebucht.
5.2. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen Rücklaufspesen (Rücklastschriftgebühren) durch das jeweilige Mitglied zu tragen.
5.3 Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
5.4. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert, wobei die Anpassungsmöglichkeit des Mitgliedsbeitrags nicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preissenkungen adressiert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbeitrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden. Festgehalten wird, dass eine erstmalige Anpassung des Mitgliedsbeitrags frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten ab Abschluss des Fitnessvertrags möglich ist. Nach diesem Zeitpunkt ist jede weitere Anpassung jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres möglich.
5.5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist STHE GYM berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei vom Mitglied verschuldeten Zahlungsrückständen (verschuldeter Zahlungsverzug) können darüber hinaus Betreibungskosten geltend gemacht werden.
5.6. STHE GYM ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr durchzuführen. In diesem Fall können alle Produkte und Leistungen, die STHE GYM anbietet, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos per SEPA-Lastschrift oder über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. STHE GYM ist berechtigt den Höchstbetrag des Guthabens auf dem Zutrittsmedium festzulegen. Bei Verlust des Zutrittsmediums wird das Guthaben auch nicht ersetzt.
6. Beendigung, Kündigung und Ruhendstellung der Mitgliedschaft:
6.1. Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit wird in dem Fitnessvertrag festgelegt, wobei das Mitglied bei Abschluss zwischen 12 Monate, 6 Monate und ein Monat Mindestvertragslaufzeit wählen kann. Wird der jeweilige Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich dieser automatisch.
6.2. Der Jahresmitgliedsvertrag kann von beiden Vertragsparteien erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) schriftlich gekündigt werden. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit, jeweils unter Einhaltung einer zwei monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden. Der Halbjahresvertrag kann nach Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Der Monatsmitgliedsvertrag kann nach Ende der Mindestvertragslaufzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
6.3. STHE GYM ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig zu lösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere, dass das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird; das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt; die zerstörerische Handhabung der zur Verfügung gestellten Geräte, Einrichtungsgegenstände und baulichen Einheiten durch das Mitglied; das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
6.4. Das Mitglied kann durch schriftliche Mitteilung an STHE GYM den Vertrag – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird oder das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.
Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
Von einer Aussetzung wird der Lauf der Mindestvertragslaufzeit nicht berührt. Das heißt, die nächste Kündigungsmöglichkeit wird durch die Dauer der Aussetzung nicht verschoben.
Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein.
7. Haftungsausschluss:
7.1. Die Benützung der Trainingsgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass STHE GYM nur die Trainingsgeräte und Räumlichkeiten zur Nutzung zur Verfügung stellt und das Mitglied selbst für die bestimmungsgemäße Handhabung verantwortlich ist. STHE GYM ist bemüht, die zur Verfügung gestellten Trainingsgeräte in einem betriebsbereiten und regelmäßig gewarteten Zustand zur Verfügung zu stellen. Die Überprüfung der Geräte nach jeder Benutzung durch ein Mitglied ist jedoch nicht möglich. Das Mitglied hat sich daher vor Benützung des Geräts zu vergewissern, dass das Gerät entsprechend verwendet werden kann. Sollten augenscheinliche Beschädigungen seitens des Mitglieds festgestellt werden, so darf das Mitglied das Gerät nicht verwenden.
7.2. Die Haftung von STHE GYM sowie ihrer ihr zurechenbaren Hilfspersonen für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden und/oder Vermögensschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
7.3. STHE GYM haftet nicht für das Abhandenkommen von liegen gelassenen Sachen, bei Diebstahl oder Einbruch in Ablagekästen durch andere Mitglieder.
7.4. Weiters haftet STHE GYM nicht für Verletzungen von Mitgliedern, wenn diese durch ihre eigene technische und konditionelle, sohin persönliche Unerfahrenheit bei der Benutzung von Trainingsgeräten entstehen. Dazu zählen insbesondere die unsachgemäße und zweckentfremdete Verwendung von Trainingsgeräten oder Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit.
8. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher:
8.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website von STHE GYM abgeschlossen werden. Vor Abschluss eines solchen Vertrages wird der wesentliche Vertragsinhalt, das ist Dauer des Vertrages und der Preis zusammengefasst. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird danach ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.
8.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher STHE GYM [Name des Unternehmens, Anschrift, Tel.Nr, E-Mail] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
8.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird STHE GYM sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet STHE GYM dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in diesem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Verbraucher hat jedoch für während der Rücktrittsfrist in Anspruch genommene Leistungen ein im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis angemessenes Entgelt zu bezahlen.
9. Datenschutz:
9.1. STHE GYM sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. STHE GYM erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit und die Mitgliedsnummer des Mitglieds elektronisch erfasst und gespeichert. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen und des Trainingsbetriebes verwendet. Eine Datenschutzbestimmung wird bei Vertragsabschluss jedem Mitglied ausgehändigt.
10. Schlussbestimmungen:
10.1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
10.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
10.3. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz von STHE GYM liegt.
11. Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher):
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
AN:
STHE GYM
Grazer Straße 30
8680 Mürzzuschlag
Tel.: +43 664 41 29 672
Mail: office@gym-henninger.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*)/erhalten am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
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(*) Unzutreffendes streichen