Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen
STHE GYM
Version 1.1 vom 07.09.2020
1. Geltungsbereich
1.1.Nutzungsumfang
Für sämtliche Leistungen des STHE GYM sowie sämtliche Rechte und Pflichten aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen STHE GYM und ihrem Mitglied gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
1.2.Mitglied
Mitglied im Sinn der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jene Personen, die mit STHE GYM einen aufrechten Mitgliedsvertrag haben.
1.3.Vertragsgegenstand
Gegenstand des STHE GYM und dem Mitglied abgeschlossenen Vertrages bildet die Nutzung der in dem von STHE GYM betriebenem Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte.
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es nicht gestattet die in des von STHE GYM betriebenem Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten zu nutzen. Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Mitgliedschaft bei STHE GYM nicht möglich.

2. Vertragsabschluss
2.1.Schriftlichkeit
Ein Mitgliedsvertrag zwischen STHE GYM und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des Mitgliedes zustande, wobei bei Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des jeweils Erziehungsberechtigten möglich ist.
2.2.Zutrittsmedium
Bei Abschluss eines Mitgliedsvertrages erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium in Form einer Mitgliedskarte, welches dem Mitglied den Zutritt zum Studio ermöglicht, sowie das Verschließen und Öffnen der Garderobenschränke. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Garderobenschränke täglich um 24:00 Uhr automatisch geöffnet werden und sämtliche darin befindliche Gegenstände von den Mitarbeitern ausgeräumt werden.
2.3.Zutritt
Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages und nach jeweils pünktlicher Zahlung des anfallenden Mitgliedsbeitrages ist das Mitglied berechtigt, während der Öffnungszeiten gemäß Aushang das jeweilige Studio zu betreten und die jeweiligen Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte nach Maßgabe der Hausordnung zu benützen. Ohne Mitnahme des entsprechenden Zutrittsmediums ist der Zutritt in das jeweilige Studio soweit die Nutzung der dort je angebotenen Leistungen nicht möglich. Pro Karte ist nur der Inhaber der Karte berechtigt einzutreten.
2.4.Hausordnung
Mit Abschluss der Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied die Hausordnung des jeweiligen Studios in der jeweils aktuellen Fassung gemäß Aushang einzuhalten. Insbesondere enthält die Hausordnung Regelungen zur zulässigen und sicheren Nutzung der Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte des Studios und der je dort angebotenen allfälligen sonstigen Leistungen. Auch dient die Hausordnung insbesondere der Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal des Studios ist gefugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios notwendig ist, die Ordnung und Sicherheit der Einhaltung der Hausordnung im Einzelfall auch mit Weisungen zu bewirken. Das Mitglied hat den Weisungen des jeweiligen Personales jedenfalls Folge zu leisten.
2.5.Bargeldloser Zahlungsverkehr
STHE GYM ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr durchzuführen. In diesem Fall können alle Produkte und Leistungen, die STHE GYM anbietet, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos per SEPA Lastschrift bzw. über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladung sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall festlegen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen, Verrechnung mit Mitgliedsbeträgen oder Auszahlung des Guthabens besteht nicht.
2.6.Nutzung der Garderobenschränke
STHE GYM stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio verschließbare Garderobenschränke zur Verfügung. Die Garderobenschränke dürfen nur zur Verwahrung von Gegenständen während der Nutzung des Studios verwendet werden und sind danach vollständig entleert, sauber und geöffnet zu verlassen. STHE GYM ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese zweckwidrig verwendet werden.
2.7.Nutzung der Kundenparkplätze
Kundenparkplätze, die von STHE GYM zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während dessen Anwesenheit im Studio genutzt werden. STHE GYM behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des jeweiligen PKW sowie die Verrechnung eines angemessenen Benützungsentgeltes vor.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1.Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt. Bei Neuausstellung des Zutrittsmediums ist der Einmalbetrag nochmals zu entrichten.
3.2.Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes bei STHE GYM ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes in Höhe von EUR 200,--. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches durch STHE GYM bleibt davon aber jedenfalls unberührt.
3.3.Gebühr bei Ausstellung des Zutrittsmediums
Bei jeder Erstausstellung des Zutrittsmediums und jeder Neuausstellung desselben im Falle eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung durch das Mitglied, wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 19,90 fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.4.Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten betreffend die Person des jeweiligen Mitgliedes, beispielshaft Name, Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc. hat das Mitglied unverzüglich schriftlich mitzuteilen bzw. in seinem Konto selbst zu ändern. Allfällige Kosten, welche STHE GYM dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung von Daten im oben angeführten Sinne nicht unverzüglich und schriftlich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
4.1.Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeden Monat generiert, beginnend am Mitgliedschaftsstartdatum und sind für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Gebühren für das Zutrittsmedium sowie die Verwaltungspauschale sind bei Vertragsabschluss fällig.
4.2.Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten, sowie ein dadurch allfällig bei STHE GYM entstandener Schaden durch das jeweilige Mitglied zu tragen.
4.3.Zahlungsverzug
STHE GYM behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wobei darunter jedenfalls auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung fallen
5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT
Der Mitgliedsvertrag (Mitgliedschaft) wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
6.KÜNDIGUNG UND RUHESTELLUNG DER MITGLIEDSCHAFT
6.1. Kündigung des Vertrages
Der Jahres-Mitgliedsvertrag kann sowohl vom Mitglied, wie auch von STHE GYM jeweils unter Einhaltung einer sechs monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Die monatliche Mitgliedschaft kann jedes Monat unter Einhaltung einer Kündigungszeit von 7 Tagen gekündigt werden. Der Halbjahresvertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden. Alle Verträge werden automatisch verlängert, wenn Sie nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt werden.
6.2. Ruhendstellung der Mitgliedschaft
Im Fall einer ärztlich nachgewiesenen längerfristigen Krankheit (über 4 Wochen Dauer), einer Schwangerschaft oder ähnlichen schwerwiegenden Gründen, kann im einvernehmen zwischen dem Mitglied und STHE GYM für einen im Voraus definierten Zeitraum die Mitgliedschaft einmalig ruhend gestellt werden. Für die Dauer einer solchen Ruhendstellung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Für den Fall, dass die Ruhendstellung innerhalb der ersten zwölf Monate ab Vertragsabschluss eintritt, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit um die Dauer der vereinbarten Ruhendstellung.
6.3. Kündigung aus wichtigem Grund
STHE GYM kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
Der Verzug der Bezahlung der Mitgliedsbeiträge durch das Mitglied trotz erfolgter einmaliger Mahnung;
Die Verletzung der Hausordnung durch das Mitglied; Die zerstörerische Handhabung der zur Verfügung gestellten Geräte, Einrichtungsgegenstände und baulichen Einheiten durch das Mitglied; Beleidigendes, anstößiges oder unsittliches Verhalten durch das Mitglied gegenüber anderen Mitgliedern sowie gegen über Mitarbeitern von STHE GYM; Handlungen und Äußerungen eines Mitgliedes, die für STHE GYM geschäftsschädigend sind; Handlungen eines Mitgliedes, welche darauf abziehen den Kundenstock von STHE GYM zu reduzieren (Abwerbung);
7.VERHALTEN IM STUDIO
7.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände
In den von STHE GYM betriebenen Studios ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder sonstige verbotene Stoffe zu konsumieren. Ferner ist jedem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), im Studio untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Ebenso ist es nicht gestatten Waffen, explosive Stoffe und sonstige für die Allgemeinheit gefährliche Sachen in die jeweils von STHE GYM betriebenen Studios einzubringen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist STHE GYM berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 200,-- gegenüber dem Mitglied geltend zu machen.
7.2. Begleitperson
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Ehegatten und Kindern) sowie Tieren, durch Mitglieder in ein von STHE GYM betriebenes Studio ist nicht gestattet.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Für Schäden an der Person eines Mitgliedes oder für sonstige Schäden haftet STHE GYM nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Eine Haftung von STHE GYM für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9. BETRIEBSZEIT
Die jeweilige Betriebszeit der von STHE GYM betriebenen Studios wird durch Aushang bekanntgemacht. STHE GYM hat das Recht die Betriebszeiten jederzeit abzuändern.
9.1.DATENSCHUTZ
STHE GYM erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitgliedes (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient der zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds elektronisch erfasst. STHE GYM speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen und des Trainingsbetriebes verwendet. Ebenso überwacht STHE GYM Teile des Studios mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die dabei gewonnenen Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung werden durch STHE GYM eingehalten. Jedenfalls erteilt jedes Mitglied seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im oben angeführten Sinn.
Mit der Anmeldung im STHE GYM nehmen die Mitglieder zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen Mitglieder abgebildet sind, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten des STHE GYM veröffentlicht werden.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied ist nicht berechtigt, mit allfälligen eigenen Gegenforderungen aus welchem Titel auch immer gegen die Forderungen von STHE GYM aufzurechnen.
10.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen einem Mitglied und STHE GYM unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen.
10.3. Inhalte dieser AGB
Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von STHE GYM sind jederzeit auf der Internethomepage von STHE GYM abrufbar. Jedenfalls behält sich STHE GYM die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft vor. Die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und dieses nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruches des Mitliedes ist STHE GYM GmbH berechtigt den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.


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